Roadshow im Herbst 2013

susensoftware GmbH
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Roadshow 2013
Gebrauchte Software - Eigenschaften und Vorteile


Der BGH hat seine Erläuterung zur Umsetztung des EuGH Urteils auf den 17. Juli vertagt. Hersteller können den Kauf/Verkauf von gebrauchter Software seit dem EuGH-Grundsatzurteil vom Juli 2012 nicht mehr grundsätzlich verhindern. Da die meisten Hersteller aber noch immer sehr restriktive Lizenzbedingungen verwenden, möchten wir im Rahmen der Veranstaltung klären, welche Möglichkeiten zum Handel mit gebrauchter Software nun tatsächlich bestehen. Ziel der Veranstaltung ist es, dass sich IT-Leiter, Einkäufer und Juristen über ihre Erfahrungen in der Praxis austauschen können und anhand aktueller rechtlicher Entwicklungen besser einschätzen können, in welche Richtung sich der Markt entwickelt.

Welche Möglichkeiten bleiben den Herstellern, um die Urteile zu umgehen?

Hintergrund:
Der EuGH hat 2012 entschieden, dass sich der zweite Erwerber einer Software-Nutzungslizenz auf die Erschöpfung des Verbreitungsrechts berufen kann und somit als rechtmäßiger Erwerber einer Programmkopie anzusehen ist. Damit erwirbt der Käufer auch das zur Nutzung notwendige Vervielfältigungsrecht zum Laden in den Arbeitsspeicher. Voraussetzung: die Lizenz wurde ursprünglich vom Rechtsinhaber ohne zeitliche Begrenzung und gegen Zahlung eines Entgelts überlassen.

Dieses Jahr veranstaltet susensoftware GmbH mit seinen Partnern eine Roadshow. In vier Städten werden aktuelle Themen rund um "Gebrauchte Software: Eigenschaften und Vorteile" diskutiert.
Die Teilnahme beträgt 89,- € zzgl. MwSt. Folgende Themen und Termine stehen für Sie bereit:


Themen:

  • konfliktfreier Handel mit Gebrauchtlizenzen
  • Wie ist der Anwender geschützt?
  • SAP-Umgang
  • Geschichte(n) stiller Software
  • Wettbewerbsverstoß in der IT
  • Rechtliche Rahmenbedingungen seit EuGH
  • Gerichtsurteile: Was ist neu?
  • Prozesse zur sicheren Inventur
  • Softwarevertragsanalyse
  • Politik der SAP
  • Wie ist der Anwender geschützt?
  • Chancen und Risiken für Softwareanbieter und Anwender
  • Erläuterung einzelner Lizenzübertragungen
    Praxisbeispiel SAP, Praxisbeispiel Microsoft

Referenten:

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  • Dr. Jana Jentzsch, Fachanwältin für IT-Recht
Dr. Jana Jentzsch
Dr. Jana Jentzsch

Dr. Jana Jentzsch

Rechtsanwältin Dr. Jentzsch ist Fachanwältin für Informationstechnologierecht und arbeitet mit einer klaren Spezialisierung im Bereich des IT-Rechts und Rechts der Neuen Medien.

Nach dem Grundsatzurteil des EuGH muss der Handel mit gebrauchter Software in der EU möglich sein
Dr. Jana Jentzsch hält einen Vortrag in Hamburg und Köln



Dr. Jana Jentzsch, LL.M.

IT-Recht
Das IT-Recht umfasst das Recht der modernen Informationstechnologien. Wir unterstützen Sie bei der erfolgreichen Gestaltung und Verhandlung von IT- Verträgen, in IT-Projekten und bei allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Gründung und Gestaltung Ihres Online Business. Wir legen Wert auf praxisorientiertes Arbeiten und konzentrieren uns auf Lösungen, die auch betriebswirtschaftlich Sinn machen.

Datenschutzrecht
Wir entwickeln für Ihr Unternehmen ein überzeugendes Datenschutzkonzept und übernehmen auch die gesetzliche Aufgabe eines externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Regelmäßige Qualitätskontrollen, Mitarbeiterschulungen und Jahresberichte stellen sicher, dass Sie die datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht nur erfüllen, sondern dies auch progressiv als Wettbewerbsvorteil nutzen können.



Kontakt

Dr. Jana Jentzsch, LL.M.
Bäckerbreitergang 28/Ecke Valentinskamp
20355 Hamburg



Tel.: +49 (0) 40 / 22 86 83 8 - 60
Fax.: +49 (0) 40 / 22 86 83 8 - 69
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Termine:

von 9:00 - 13:00 Uhr
Maritim Hotel Reichshof
Kirchenallee 34
20095 Hamburg
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Maritim Hotel
Heumarkt 20
50667 Köln
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Park Inn by Radisson
Am Friedensplatz 1
68165 Mannheim
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Flemings Hotel München-Schwabing
Leopoldstr 130-132
80804 München
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