Roadshow im Herbst 2013

susensoftware GmbH
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Roadshow 2013
Gebrauchte Software - Eigenschaften und Vorteile


Der BGH hat seine Erläuterung zur Umsetztung des EuGH Urteils auf den 17. Juli vertagt. Hersteller können den Kauf/Verkauf von gebrauchter Software seit dem EuGH-Grundsatzurteil vom Juli 2012 nicht mehr grundsätzlich verhindern. Da die meisten Hersteller aber noch immer sehr restriktive Lizenzbedingungen verwenden, möchten wir im Rahmen der Veranstaltung klären, welche Möglichkeiten zum Handel mit gebrauchter Software nun tatsächlich bestehen. Ziel der Veranstaltung ist es, dass sich IT-Leiter, Einkäufer und Juristen über ihre Erfahrungen in der Praxis austauschen können und anhand aktueller rechtlicher Entwicklungen besser einschätzen können, in welche Richtung sich der Markt entwickelt.

Welche Möglichkeiten bleiben den Herstellern, um die Urteile zu umgehen?

Hintergrund:
Der EuGH hat 2012 entschieden, dass sich der zweite Erwerber einer Software-Nutzungslizenz auf die Erschöpfung des Verbreitungsrechts berufen kann und somit als rechtmäßiger Erwerber einer Programmkopie anzusehen ist. Damit erwirbt der Käufer auch das zur Nutzung notwendige Vervielfältigungsrecht zum Laden in den Arbeitsspeicher. Voraussetzung: die Lizenz wurde ursprünglich vom Rechtsinhaber ohne zeitliche Begrenzung und gegen Zahlung eines Entgelts überlassen.

Dieses Jahr veranstaltet susensoftware GmbH mit seinen Partnern eine Roadshow. In vier Städten werden aktuelle Themen rund um "Gebrauchte Software: Eigenschaften und Vorteile" diskutiert.
Die Teilnahme beträgt 89,- € zzgl. MwSt. Folgende Themen und Termine stehen für Sie bereit:


Themen:

  • konfliktfreier Handel mit Gebrauchtlizenzen
  • Wie ist der Anwender geschützt?
  • SAP-Umgang
  • Geschichte(n) stiller Software
  • Wettbewerbsverstoß in der IT
  • Rechtliche Rahmenbedingungen seit EuGH
  • Gerichtsurteile: Was ist neu?
  • Prozesse zur sicheren Inventur
  • Softwarevertragsanalyse
  • Politik der SAP
  • Wie ist der Anwender geschützt?
  • Chancen und Risiken für Softwareanbieter und Anwender
  • Erläuterung einzelner Lizenzübertragungen
    Praxisbeispiel SAP, Praxisbeispiel Microsoft

Referenten:

close permanenter link
  • Andreas Witte, Rechtsanwalt
Andreas Witte

Andreas Witte

Andreas Witte ist Fachanwalt für IT-Recht und praktiziert seit über 22 Jahren in München. Er begleitete bereits in den 90'er-Jahren zahlreiche deutsche Mittelständler erfolgreich in Gerichtsverfahren wegen "Entbündelung" von Software gegen eine Vielzahl US-amerikanischer Softwareanbieter, ist Wegbegleiter der "OEM-Entscheidung" des BGH und gilt in der Branche als bestens vernetzter "Insider", der auch beim Gegner als "hart in der Sache, aber fair im Umgang" angesehen ist. Er ist Mitglied in vielen einschlägigen Juristenvereinigungen, hat einen Lehrauftrag an der FH München, publiziert regelmäßig zum Thema Softwarerecht und ist Dozent für die Ausbildung von Fachanwälten im IT-Recht bei der Deutschen Anwaltsakademie.

Das Urheberrecht darf keine
Monopolisierung von Software privilegieren
Andreas Witte hält einen Vortrag in München



RECHTSANWALTSKANZLEI ANDREAS WITTE

Die Kanzlei wurde im Jahre 1969 von Herrn RA Karl Reinhard Witte gegründet und befand sich zunächst in der Schwabinger Zieblandstraße. Mit den Mandanten wuchsen die Anforderungen an eine bessere örtliche Anbindung der Kanzlei an die in der Innenstadt gelegenen Behörden und Gerichte.Im Jahre 1976 erfolgte ein Umzug in ein modernes, gerichtsnah gelegenes Bürogebäude in der Sonnenstraße. Der Wunsch nach Optimierung des Ambientes für Mandant und Anwalt führte noch einmal zu einer Neuorientierung: Seit 1985 befindet sich die Kanzlei in einem repräsentativen, denkmalgeschützten Bürgerhaus in der Nähe des Goetheplatzes.

Seither ist die "Mannschaft", eine gut strukturierte und gewachsene Büogemeinschaft fachlich unterschiedlich spezialisierter KollegInnen einschließlich der Mitarbeiterinnen, im Wesentlichen unverändert geblieben. Modernste Technik, eine unkomplizierte Verwaltung, aber vor allem das Fehlen interner Auseinandersetzungen führen zu einer hohen persönlichen Verfügbarkeit, so dass ein Großteil der "Manpower" auch dort eingesetzt werden kann, wo sie hingehört: bei der Arbeit für Sie.



Kontakt

RECHTSANWALTSKANZLEI ANDREAS WITTE
Goethestrasse 68
80336 München



Tel.: + 49 89 / 53 95 57
Fax.: + 49 89 / 544 169 18
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Termine:

von 9:00 - 13:00 Uhr
Maritim Hotel Reichshof
Kirchenallee 34
20095 Hamburg
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Maritim Hotel
Heumarkt 20
50667 Köln
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Park Inn by Radisson
Am Friedensplatz 1
68165 Mannheim
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Flemings Hotel München-Schwabing
Leopoldstr 130-132
80804 München
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