Roadshow im Herbst 2013

susensoftware GmbH
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Roadshow 2013
Gebrauchte Software - Eigenschaften und Vorteile


Der BGH hat seine Erläuterung zur Umsetztung des EuGH Urteils auf den 17. Juli vertagt. Hersteller können den Kauf/Verkauf von gebrauchter Software seit dem EuGH-Grundsatzurteil vom Juli 2012 nicht mehr grundsätzlich verhindern. Da die meisten Hersteller aber noch immer sehr restriktive Lizenzbedingungen verwenden, möchten wir im Rahmen der Veranstaltung klären, welche Möglichkeiten zum Handel mit gebrauchter Software nun tatsächlich bestehen. Ziel der Veranstaltung ist es, dass sich IT-Leiter, Einkäufer und Juristen über ihre Erfahrungen in der Praxis austauschen können und anhand aktueller rechtlicher Entwicklungen besser einschätzen können, in welche Richtung sich der Markt entwickelt.

Welche Möglichkeiten bleiben den Herstellern, um die Urteile zu umgehen?

Hintergrund:
Der EuGH hat 2012 entschieden, dass sich der zweite Erwerber einer Software-Nutzungslizenz auf die Erschöpfung des Verbreitungsrechts berufen kann und somit als rechtmäßiger Erwerber einer Programmkopie anzusehen ist. Damit erwirbt der Käufer auch das zur Nutzung notwendige Vervielfältigungsrecht zum Laden in den Arbeitsspeicher. Voraussetzung: die Lizenz wurde ursprünglich vom Rechtsinhaber ohne zeitliche Begrenzung und gegen Zahlung eines Entgelts überlassen.

Dieses Jahr veranstaltet susensoftware GmbH mit seinen Partnern eine Roadshow. In vier Städten werden aktuelle Themen rund um "Gebrauchte Software: Eigenschaften und Vorteile" diskutiert.
Die Teilnahme beträgt 89,- € zzgl. MwSt. Folgende Themen und Termine stehen für Sie bereit:


Themen:

  • konfliktfreier Handel mit Gebrauchtlizenzen
  • Wie ist der Anwender geschützt?
  • SAP-Umgang
  • Geschichte(n) stiller Software
  • Wettbewerbsverstoß in der IT
  • Rechtliche Rahmenbedingungen seit EuGH
  • Gerichtsurteile: Was ist neu?
  • Prozesse zur sicheren Inventur
  • Softwarevertragsanalyse
  • Politik der SAP
  • Wie ist der Anwender geschützt?
  • Chancen und Risiken für Softwareanbieter und Anwender
  • Erläuterung einzelner Lizenzübertragungen
    Praxisbeispiel SAP, Praxisbeispiel Microsoft

Referenten:

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  • Dr. Robert Fleuter, Rechtsanwalt
Dr. Robert Fleuter
Dr. Robert Fleuter

Dr. Robert Fleuter

Juristisch-Akademische Ausbildung:
  • Münster, Lausanne, Kiel
  • Anwaltspraktika in Paris und London
  • Promotion im Europarecht
  • MBA (Master of Business Administration) von City University,
    State of Washington, USA

Der Erwerber darf hinsichtlich der urheberrechtlichen Erschöpfung und seiner Verfügungsfreiheit nicht schlechter gestellt werden, wenn die Partner den technisch fortschrittlichen Online-Vertriebsweg wählen.
Dr. Robert Fleuter hält einen Vortrag in Mannheim und München



BLC Rechtsanwälte

IT-Projekte - Beratung und Vertragsgestaltung:

Das ist die Spezialisierung von BLC Rechtsanwälte. Außer vertiefter anwaltlicher Fach- und Branchenkenntnis bringen wir langjährige Industrieerfahrung als Mehrwert ein, die wir als unternehmensinterne Praktiker und Generalisten aus konzernweiter juristischer Gesamtverantwortung gewonnen haben.

Servicebereiche:
  • Software-Lizenzen
  • Software-Entwicklung
  • Intellectual Property
  • Software-Support
  • IT-Großprojekte
  • Konfliktmanagement
  • Outsourcing/Hosting/Services
  • International IT-Business
  • Kompetenz-Updates IT-Recht




Kontakt

BLC Rechtsanwälte
Heddesheimer Str. 42 C
69493 Hirschberg



Tel.: +49 62 01 - 84 68 06
Fax.: +49 62 01 - 84 68 05
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Termine:

von 9:00 - 13:00 Uhr
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Kirchenallee 34
20095 Hamburg
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Maritim Hotel
Heumarkt 20
50667 Köln
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Am Friedensplatz 1
68165 Mannheim
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Flemings Hotel München-Schwabing
Leopoldstr 130-132
80804 München
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