Roadshow im Herbst 2013

susensoftware GmbH
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Roadshow 2013
Gebrauchte Software - Eigenschaften und Vorteile


Der BGH hat seine Erläuterung zur Umsetztung des EuGH Urteils auf den 17. Juli vertagt. Hersteller können den Kauf/Verkauf von gebrauchter Software seit dem EuGH-Grundsatzurteil vom Juli 2012 nicht mehr grundsätzlich verhindern. Da die meisten Hersteller aber noch immer sehr restriktive Lizenzbedingungen verwenden, möchten wir im Rahmen der Veranstaltung klären, welche Möglichkeiten zum Handel mit gebrauchter Software nun tatsächlich bestehen. Ziel der Veranstaltung ist es, dass sich IT-Leiter, Einkäufer und Juristen über ihre Erfahrungen in der Praxis austauschen können und anhand aktueller rechtlicher Entwicklungen besser einschätzen können, in welche Richtung sich der Markt entwickelt.

Welche Möglichkeiten bleiben den Herstellern, um die Urteile zu umgehen?

Hintergrund:
Der EuGH hat 2012 entschieden, dass sich der zweite Erwerber einer Software-Nutzungslizenz auf die Erschöpfung des Verbreitungsrechts berufen kann und somit als rechtmäßiger Erwerber einer Programmkopie anzusehen ist. Damit erwirbt der Käufer auch das zur Nutzung notwendige Vervielfältigungsrecht zum Laden in den Arbeitsspeicher. Voraussetzung: die Lizenz wurde ursprünglich vom Rechtsinhaber ohne zeitliche Begrenzung und gegen Zahlung eines Entgelts überlassen.

Dieses Jahr veranstaltet susensoftware GmbH mit seinen Partnern eine Roadshow. In vier Städten werden aktuelle Themen rund um "Gebrauchte Software: Eigenschaften und Vorteile" diskutiert.
Die Teilnahme beträgt 89,- € zzgl. MwSt. Folgende Themen und Termine stehen für Sie bereit:


Themen:

  • konfliktfreier Handel mit Gebrauchtlizenzen
  • Wie ist der Anwender geschützt?
  • SAP-Umgang
  • Geschichte(n) stiller Software
  • Wettbewerbsverstoß in der IT
  • Rechtliche Rahmenbedingungen seit EuGH
  • Gerichtsurteile: Was ist neu?
  • Prozesse zur sicheren Inventur
  • Softwarevertragsanalyse
  • Politik der SAP
  • Wie ist der Anwender geschützt?
  • Chancen und Risiken für Softwareanbieter und Anwender
  • Erläuterung einzelner Lizenzübertragungen
    Praxisbeispiel SAP, Praxisbeispiel Microsoft

Referenten:

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  • Dr. Kay Oelschlägel, Rechtsanwalt
Dr. Kay Oelschlägel
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Dr. Kay Oelschlägel

Die Beratungsschwerpunkte von Dr. Kay Oelschlägel liegen sowohl im Gewerblichen Rechtsschutz (Patentrecht, Markenrecht, Designrecht), Wettbewerbsrecht und Urheber- und Presserecht als auch im IT-Recht (Vertragsgestaltung, Prozessvertretung, Projektvertragsrecht, Lizenzmanagement, IT-Outsourcing), E-Commerce-Recht (Gestaltung von Onlineshops; Prüfung von Geschäftsideen im Onlinebereich) und Datenschutzrecht und umfasst alle beratenden und forensischen Tätigkeiten.

Rechtssichere Nutzung von Gebrauchtsoftware
muss es wie in jedem anderen Markt auch geben
Dr. Kay Oelschlägel hält einen Vortrag in Hamburg



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Termine:

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